Kosten

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Abrechnungsmodalitäten in meiner Praxis. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung, bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären.

Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich ich über eine Abrechnungsgenehmigung für gesetzlich Versicherte verfüge, werden die Kosten von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie benötigen keine Überweisung.

Vor Behandlungsbeginn findet ein Sprechstundentermin zur diagnostischen Abklärung und Beratung statt.

Bitte nehmen Sie für eine Terminvereinbarung telefonisch Kontakt mit mir auf.

 

Berufsgenossenschaften / Unfallversicherung

Wenn der Anlass zur Aufnahme der Therapie in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung fällt, so werden die Therapiekosten von dieser übernommen.

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die Therapie selbst zahlen, wenn Sie beispielsweise nur kurz psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Die Kosten liegen aktuell bei 125 Euro pro Sitzung. Die Kosten lassen sich steuerlich absetzen im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung.

Kosten Beratung

Die Kosten für eine Beratung sind grundsätzlich selbst zu tragen und betragen aktuell 125 Euro.